Nachdem ich am 14.11. meinen 2. Geburtstag gefeiert habe, musste ich heute mit Frauchen meine Begleithundeprüfung inkl. Verkehrsteil ablegen. Frauchen musste aber zuerst in die Schriftliche Prüfung.
Nach ca. 9 Monaten Lehrgang bei unserem Trainer Wolfgang war es dann endlich soweit.


Wir hatten sehr viel Glück mit dem Wetter und als ich an der Reihe war, schien sogar die Sonne. Trotzdem war ich Müde und nicht wirklich fit, da ich am Dienstag in einen Weidezaun gebrummt bin. Nun ja - keine Entschuldigungen!
Also los: Anmelden beim Richter zur BH & VT
Danach in die Ablage und warten - jetzt blos nicht aufstehen und Rumschnüffeln. (Kein Problem für mich). Danach wieder diesen Parkour laufen, Sitz und Platz aus der Bewegung und ganz schnell zu Frauchen laufen. Hihi - das schaffe ich auch - auch wenn nicht so schnell wie die anderen.Bin halt ein Berner - ...und Müde!

Warten! Auf den Verkehrsteil...

Warten - und einen Guten Eindruck machen...
Glückwunsch vom Prüfer - Frauchen und ich haben bestanden! Bin ich jetzt ein Champion? Ich glaube noch nicht ganz! Aber ich habe bewiesen, dass ich ein feines Wesen habe und folge.
Jetzt habe ich aber meine erste Urkunde und die habe ich mir verdient (Frauchen auch).
Hier gehts zum Filmchen:Hier noch einmal etwas genauer beschrieben:
Die Begleithundprüfung (BH) oder auch Begleithundeprüfung ist in allen Vereinen des VDH eine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit (z. B. beim Zusammentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird.
Diese Prüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport, wie z. B. Agility, Obedience, VPG , Turnierhundesport (THS) oder Fährtenarbeit (FH). Sie besteht aus zwei Teilen: einem Teil auf dem Übungsplatz (Unterordnung) und einer Prüfung in Verkehr/Öffentlichkeit. Vor der Prüfung überzeugt sich der Leistungsrichter von der Unbefangenheit des Hundes (Unbefangenheitsprobe/Wesenstest), die auch während der gesamten Prüfung weiterhin beurteilt wird. Hunde mit Wesensmängeln werden sofort disqualifiziert.
Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken und Stachelhalsband abgelegt werden. Der Hund muss ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, das nicht auf Zug eingestellt ist, tragen oder an einem Brustgeschirr ohne weitere Schnallungen geführt werden. Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt. Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein. Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitz aus der Bewegung und Platz aus der Bewegung mit anschließendem Abrufen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen. Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.
Es gibt weitere Prüfungen im Hundesport oder der Hundeausbildung, die den Namen Begleithundprüfung haben. Dort, wo bei Hundesportprüfungen vom VDH die Begleithundprüfung als Voraussetzung gefordert wird, muss diese bei einem dem VDH angeschlossenen Verein abgelegt worden sein. Andere Prüfungen mit dem gleichen Namen sind dort nicht anerkannt.
Bis bald - Euer Phönix von der Birkenwiese.
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